Tagespflege – Zum Thema Besteuerung der Tagesmütter/Tagespflegepersonen
Zum Thema Besteuerung der Tagesmütter
musste ich in letzter Zeit eine Menge lesen. Da wird davon gesprochen und geschrieben, dass die Tagesmütter ab 2008 Geld zur Arbeit mitbringen müssen und Existenzen auf dem Spiel stehen.
Ich hatte ja bereits schon einmal hier dargelegt, wie sich die Änderungen auswirken und was in etwa auf die Tagesmütter zukommt. In erster Linie wird durch die Änderung der Vorschriften bewirkt, dass alle Tagesmütter steuerrechtlich, formell gleichgestellt sind. Wie bereits dargelegt war die bisherige Unterteilung in gewerbliche und nicht gewerbliche Tagespflege Augenwischerei, denn eine der Ausgangsvoraussetzungen für die Einstufung als nichtgewerbliche Tagespflege war, dass die Tagespflegetätigkeit nicht zur Erzielung von Einnahmen dienen soll. Aufgrund meines Kenntnisstandes und meiner Erfahrungen mit Tagesmüttern, zu denen u.a. auch meine Frau gehört wage ich zu behaupten, dass nur ein verschwindend geringer Anteil der Tagesmütter Kinder aus ideellen, nicht finanziellen Gründen, betreut. Nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sollen und dürfen vormals als gewerblich eingestufte Tagespflegepersonen also nicht besser oder schlechter gestellt sein, als die nichtgewerblich eingestuften Tagespflegepersonen und umgekehrt. Insoweit ist die Änderung konsequent und auch mit den Augen eines Nichtfinanzbeamten betrachtet verständlich. Dass derartige Änderungen finanzielle Nachteile befürchten lassen, ist jedoch auch mehr als verständlich.
Ab dem 01.01.2008 sollen Tagespflegepersonen die Einnahmen aus der Tagespflegetätigkeit den Ausgaben, die mit dieser Tätigkeit zusammenhängen gegenüberstellen. Diese Einnahmen-Überschussrechnung kann beispielsweise in einfacher tabellarischer Form erstellt und beim Finanzamt eingereicht werden. Besondere Formvorschriften gibt es hierfür nicht.
Einnahmen sind die Zahlungen der öffentlichen Träger sowie privat vereinbarte Honorare und Zahlungen. Entgelte für Betreuung und Verpflegung sollten wie bisher entsprechend deklariert und quittiert werden.
Ausgaben der Tagesmütter können sehr vielseitig sein. Betreibt eine Tagespflegeperson ihre Tätigkeit in der eigenen Wohnung oder gar dem eigenen Haus, können alle mit der Betreuung in Zusammenhang stehenden Kosten anteilig geltend gemacht werden. Hierzu zählen m.M. nach Miete, Energiekosten (Strom, Heizung), Kosten der Abfallentsorgung, Kosten für Wasser und Abwasser, Renovierung der für die Pflege genutzten Räumlichkeiten, bei der Betreuung im eigenen Haus ggf. Grundsteuer, anteilige Schuldzinsen der Finanzierung, AfA, sowie Anschaffungskosten für Spielzeug, Bücher, Kindermöbel etc.. Wem das zu aufwendig erscheint, kann die vom Gesetzgeber gewährte Pauschale i.H.v. 300,- Euro pro Kind und Monat zum Ansatz bringen. Je nach Höhe der Tagespflegesätze, die je nach Bundesland und Gemeinde variieren, mehr oder eben auch weniger üppig erscheint. Tagesmütter in gut zahlenden Gemeinden werden von der Änderung also schwerer betroffen, als die, die ohnehin für einen schmalen Taler die Kinder betreuen.
Ob und wie in der Praxis die Berechnung der Pauschalen und anteiligen Kosten funktionieren soll, vermag ich noch nicht zu beurteilen. Lt. BMF-Schreiben gilt die Pauschale i.H.v. 300,- DM für eine 8-stündige Betreuung. Geregelt ist, dass bei kürzeren Betreuungszeiten die Pauschale zu kürzen ist. Ob es sich bei den 300,- € um einen Höchstbetrag handelt und ob bei längeren Betreuungszeiten eine anteilig höhere Pauschale ansetzbar ist, vermag ich dem Schreiben nicht zu entnehmen. Die Praxis wird zeigen, wie die Finanzämter mit einer für sie neuen Aufgabe klar kommen und wie die Tagesmütter damit umgehen, wird sich zeigen.
Alle Beiträge dazu —> :hIER: <—


5 Meinungen zu “Tagespflege – Zum Thema Besteuerung der Tagesmütter/Tagespflegepersonen”
Von eule70
am 12. November 2007 um 23:45 | Kommentieren
“Tagespflege nicht zur Erzielung von Einnahmen” – sowas hat man natürlich von Frauen erwartet :twisted: ! Ich finde es gut, dass das weg ist, denn natürlich ist das eine Berufstätigkeit wie eine andere. Aber ob sie sich durch die neue Regelung besser oder schlechter stehen, kann ich nicht beurteilen.
Von mamaleone
am 29. November 2007 um 13:53 | Kommentieren
So, so ,die werte Gattin ist auch Tagesmutter?Dann haben wir ja richtig viel Ahnung, wie man sieht!!!Wie man die anteiligen Kosten berechnen kann, wird dem geneigten Leser nicht mitgeteilt, ist nämlich absolut nicht so zu bewerkstelligen,dass das Finanzamt das auch anerkennt.Und die vielgelobte Pauschale bei einer Betreuung ab 8 Stunden täglich, bei mehr Stunden gibts nicht mehr,mein Lieber, ist seit 20 Jahren nicht angehoben worden!Diese 55 Euro mehr ist die erste Anhebung, die es je gab!Damit werden natürlich ganz unproblematisch die Preissteigerungen der letzten 20 Jahre abgedeckt!Außerdem sinkt die Pauschale parallel zur Betreuungszeit,ohne z.B. die Anzahl der Mahlzeiten zu berücksichtigen,die ein Kind einnimmt.Man zahlt unter Umständen kräftig drauf.Daher war die bisherige Variante für ALLE Beteiligten die preiswerteste.
Wenn ich so einen wenig durchdachten Quatsch wie da oben lese, könnte ich langsam k………..!!!!
Wie man ja inzwischen feststellen kann, geben 98% der Tagesmütter,die aus öffentlichen Kassen bezahlte Kinder betreuen,ihren Job auf. Oder wandern in die Schwarzarbeit ab.
Genau so, wie man es doch überhaupt nicht haben wollte!!!
Es wird so keinen Ausbau der Betreuungsplätze geben und was machen die Eltern, bis die hochgelobten Krippenplätze erstellt sind?Genau,ihre Arbeit aufgeben, denn den Satz, den eine privat gezahlte Tagesmutter braucht, um einigermaßen wirtschaftlich arbeiten zu können ,liegt bei 7 Euro die Stunde.Wer drunter arbeitet, zahlt drauf,es gibt nämlich nicht nur Tagesmütter in Steuerklasse 1,viele dürften bei einem Steuersatz von gut und gerne 40 % landen,+privater Krankenkasse (mind. um die 170 Euro)+Rentenversicherung (19%), + Pflegeversicherung++++++
Von tAXMAN
am 29. November 2007 um 15:12 | Kommentieren
Sieht so aus, als hätte sich ein Steuergenie in meinen Kommentaren ausgelassen?! :shock: Die tatsächliche steuerliche Auswirkung der Gesetzesänderung hängt von der Höhe der bezogenen Leistungen ab, die ja nach Bundesland/ Gemeinde variieren. Das hatte ich auch so ausgeführt. In der Gemeinde, in der meine Frau tätig ist, sind die Sätze so niedrig, dass kaum steuerliche Verpflichtungen entstehen. Auch die private Krankenversicherung, die oben aufgezählt wurde, ist nicht neu. Schon jetzt ist meine Frau privat krankenversichert. Was die LohnSteuerklasse 1 im Zusammenhang mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zu tun hat, vermag ich nicht einmal zu erahnen. Auch der vermutete Steuersatz i.H.v. 40% ist eine respaktable, steuerrechtliche Meisterleistung. Nach der Grundtabelle ergibt sich ab einem Einkommen von 191.600,-€ und nach der Splittingtabelle ab 383.200,-€ ein Steuersatz von 40%. :neutral: Bei einem solchen möglichen Einkommen, sollte ich vielleicht den Job wechseln. Statt populistischer Litaneien sollte sichmamaleone informieren, bevor sie über andere Beiträge als “wenig durchdachten Quatsch” urteilt. Minimale Kenntnisse des Steuerrechts und der verwendeten Begriffe sollten hilfreich sein.
Ich kann verstehen, dass viele Tagesmütter angesichts der doch gravierenden Änderungen Ängste und Sorgen verspüren. Mit unsachlichen Zahlen wie 98% der Tagesmütter geben ihren Job auf oder einem 40%-igen Steuersatz wird man den Tatsachen genauso gerecht, wie mit der Behauptung, dass alle Frauen nicht Auto fahren können. Von daher Danke für den Beitrag, aber bitte nicht noch mehr davon.
Mit meinem Beitrag wollte ich die Änderung keineswegs gutheißen, sondern vielmehr erklärend darauf eingehen. Dass meine Erklärungen nicht allumfassend sind, war mir beim Erstellen des Beitrags durchaus bewußt. Auch erhebe ich nicht den Anspruch, hier eine Anleitung für Steuererklärungen der Tagesmütter zu kreieren. Ich muss mich um die Belange von einer Tagesmutter kümmern und bin damit auch ausgefüllt.
Dass mir jedoch soviel sachlicher Unverstand entgegenschlägt, hätte ich nicht erwartet.
Von ReCo
am 25. Januar 2008 um 22:35 | Kommentieren
Das Bundesfinanzministerium hat mit seinem Schreiben vom 17.12.2007 (DOK2007/0586083) zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Kindertagespflege gemäß §23 SGB8 Stellung genommen. Das Schreiben wird erst zum Veranlagungszeitraum 2009 zur Anwendung kommen und hebt dabei das Schreiben vom 24.05.2007 auf.
Was heißt das jetzt? Gilt jetzt auch für 2008 nicht mehr die 300€-Pauschale mit anteiliger Reduzierung nach Stunden, sondern wieder das alte 3-Stufen-Modell?
Von tAXMAN
am 25. Januar 2008 um 22:37 | Kommentieren
Soweit ich weiß, bleibt vorerst alles bei der alten Regelung.
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