Archiv für die ‘Steuerrecht’ Kategorie
Montag, März 9th, 2009 |
Mein Blog betreibe ich seit nunmehr 2 Jahren. Die Inhalte sind gemischt. Privates, technischer Schnickschnack, Linux und Sport bestimmen die Inhalte. Die Besucherzahlen haben sich prima entwickelt, wobei vor allem Beiträge zum Thema Ubuntu und EEE-PC die (allerdings nicht kommentierenden) Leser bringen. Offensichtlich habe ich auch bei anderen, größeren Webseitenbetreibern Aufmerksamkeit erregt, denn seit einiger Zeit erhalte ich Angebote, bestimmte Begriffe in bereits erstellten und veröffentlichten Beiträgen mit einem Link zu unterlegen und dafür bezahlt zu werden.
Nicht schlecht oder? Aber war da nicht was? Wie ist das mit dem Dazuverdienen? Darf man das? Was muss man beachten? Was sagt das Finanzamt dazu?
Wichtig ist, dass man Geld, das man in welcher Form auch immer über den Betrieb der Webseite dazu verdient dem Finanzamt erklärt. In der Regel sind das nebenberufliche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Die sind sogar bis zu einer Höhe von 410,- EUR ohne steuerliche Auswirkung, sozusagen steuerfrei. Das nennt sich dann Härteausgleich und ist im § 46 Abs. 3 EStG, § 70 EStDV geregelt. Beträge über 410,- EUR bis 820,- EUR werden mit einem gekürzten Härteausgleich behandelt.
Für die erbrachte Leistung darf eine Rechnung erstellt werden. Hierbei ist es von besonderer Bedeutung, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Tut man dies doch, muss der ausgewiesene Betrag an das Finanzamt abgeführt werden.
Eigentlich funktioniert das alles recht unspektakulär und ohne große Aufregung. In nur wenigen Minuten sind die Textlinks erstellt, eine kleine Rechnung geschrieben und eine Erinnerungsnotiz für die nächste Steuererklärung gemacht. Mich plagen nicht einmal Gewissensbisse hinsichtlich der Bloggerehre. Im Gegenteil! Ich prostituiere mich gerne, wenn ich das, was der “Auftraggeber” verlinkt haben möchte mag oder es vertreten kann. Immerhin will auch mein Webserver bezahlt werden.
Leider nehmen nicht alle Auftraggeber das ernst, was sie in den “Vorverhandlungen” versprochen haben. Erbrachte Leistungen werden nicht bezahlt, Emails ignoriert. Aber das ist ein anderes Thema. Dazu werde ich in den nächsten Tagen schreiben… 
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Mittwoch, September 3rd, 2008 |
Im Inforadio habe ich heute morgen vom Zusammenschluß der zwei Subventionskiller Koch (CDU) und Steinbrück (SPD) gehört. In der Süddeutschen Zeitung haben sich die 2 Politiker gegen die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ausgesprochen. Ich könnte kotzen, wenn ich versuche der Argumentation der zwei Weltfremden zu folgen versuche. Da wird von Umwelt-, verkehrs- und strukturpolitische Wirkungen gefaselt, im Falle eines Rückgängigmachens der Regelung die Vereinfachung des Steuerrechts in Frage gestellt. Eigentlich wollte ich ‘nen gepfefferten Kommentar dazu schreiben, habe jedoch einen Leserkommentar gefunden, der mir aus dem Herzen spricht:
Den Angestellten und Arbeitern wird die Fahrt zum Arbeitsplatz als privater Luxus ausgelegt, dem Selbständigen der Cayenne als notwendiges Statussymbol steuerlich anerkannt. Von Herrn Koch ist diesbezüglich ja nichts anderes zu erwarten, aber dass ein sozialdemokratischen Finanzminister so servil vor Industrie und Bossen einknickt ist schon bemerkenswert.
Genauso ist es. Das kleine Licht knappert an den Kosten für Fahrzeug und Sprit um zur Arbeit zu kommen, während Selbstständige nach dem neusten Leasingangebot bei Porsche und BMW gucken, damit die Betriebsausgaben erhöhen und ihre Steuer zu senken. 
Ich finde es eine Frechheit, bei der Diskussion über die Pendlerpauschale von einer Subvention zu sprechen, denn die Pendler-/Kilometerpaschale stellt einen Mittelwert für die pro Kilometer anfallenden Kosten darstellt. Also Kosten, die zur Erzielung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Da ist nichts subventioniert. Das sind notwendige Ausgaben ohne die man nicht in der
Lage wäre die Grundlage der Einkommensteuer, nämlich das Einkommen (in Form der Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit), zu erzielen.
Auch die Behauptung, über steuerliche Maßnahmen in die globale Preissetzung eingreifen, würde .. nur die Gewinne der Ölförderländer und der Öl verarbeitenden Industrie erhöhen, ist schlichter Schwachsinn. Immerhin verdient der Staat an jeder Preiserhöhung mit. Mineralölsteuer und nicht zuletzt die Umsatzsteuer, die auf den Nettopreis pro Liter Sprit berechnet wird, sind ja Einnahmen des Staats. Bei 10 Cent/Liter Preiserhöhung macht der Staat ebenfalls einen Gewinn i.H.v. 1,6 Cent pro Liter. Ich halte das alles für Augenwischerei. Wie immer werden die Schlachten auf dem Rücken des kleinen Mannes ausgetragen und an das schlechte Gewissen, die Zukunft der Kinder, die Umwelt und die Konsolidierung des Staatshaushalts appelliert.
Passend zu dem Gelaber trudelte letzte Woche die Wahlbenachrichtung ins Haus. Kommunalwahlen! Wie toll. Ich habe momentan wirklich keine Lust, irgendwem der Lügenbrüder und -schwestern meine Stimme zu geben. Demokratie ist ja was feines, aber wenn man permanent das Gefühl hat verarscht und abgezogen zu werden, hat man wirklich keinen Bock drauf. Denn egal bei wem man das Kreuzchen setzt, wird man es spätestens nach der Wahl bereuen. 
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Freitag, Februar 29th, 2008 |
Die Affäre um die mutmaßlichen Steuerhinterzieher aus Liechtenstein hat die Finanzbehörden in Deutschland dazu veranlasst, die Steuererklärungsformulare zu überarbeiten. Viele der gut betuchten Steuerflüchtlinge Kapitalanleger können nicht richtig lesen und schreiben. Sie sind zwar willens eine (vielleicht strafbefreiende) Selbstanzeige zu erstatten, haben jedoch Probleme beim Ausformulieren des Sachverhalts und dem Schreiben der Anzeige. (weiterlesen…)
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Donnerstag, Dezember 6th, 2007 |
Heute früh stand es noch auf der Kippe. Doch im Laufe des Tages haben die Finanzminister der Länder beschlossen, die geplante Änderung nun doch um 1 Jahr zu verschieben. Mehr Infos gibt es dazu :hIER:, :hIER: und :hIER:.
Bleibt abzuwarten in welche Richtung sich das weiterentwickelt. 
Alle Beiträge dazu —> :hIER: <—
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Donnerstag, November 8th, 2007 |
Zum Thema Besteuerung der Tagesmütter
musste ich in letzter Zeit eine Menge lesen. Da wird davon gesprochen und geschrieben, dass die Tagesmütter ab 2008 Geld zur Arbeit mitbringen müssen und Existenzen auf dem Spiel stehen.
Ich hatte ja bereits schon einmal hier dargelegt, wie sich die Änderungen auswirken und was in etwa auf die Tagesmütter zukommt. In erster Linie wird durch die Änderung der Vorschriften bewirkt, (weiterlesen…)
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Montag, August 20th, 2007 |
Bereits im Mai diesen Jahres wurde in einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) bekannt gegeben, dass sich die Änderungen bei der Behandlung der Geldleistungen bei Tagespflegepersonen ergeben.
Bei den Einnahmen von Tagespflegepersonen (Tagesmütter/-väter) wird nach Pflegemitteln (Einnahmen) aus privater und öffentlicher Hand entschieden. Private Pflegemittel sind Betreuungskosten die durch die Eltern an die Tagespflegeperson gezahlt werden. In diesem Fall ist auch von vornherein ein gewerblicher Charakter der Tagespflegetätigkeit gegeben. Aus privaten Mitteln bezogenes Betreuungsentgelt gilt als Einkommen i.S. des Einkommensteuergesetzes und ist den Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzurechnen.
Betreuungsentgelt das aus öffentlichen Mitteln gezahlt wird (z.B. durch das Jugendamt), ist in den meisten Fällen nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Pflege auf Dauer angelegt und nicht erwerbsmäßig betrieben wird.
Anmerkung: Natürlich betreut keine Tagesmutter Kinder um Geld zu verdienen. Die machen das alle nur aus Spaß. Wenn nicht mehr als 5 Kinder betreut werden (Entgeld aus öffentlichen Mitteln!!!!) wird ohne weitere Überprüfung davon ausgegangen, dass keine erwerbsmäßige Pflege betrieben wird.
Hier setzen nun die gravierenden Änderungen ein:
Ab dem 01.01.2008 müssen auch die Betreuungsentgelte aus öffentlichen Mitteln versteuert werden. Die Pflege wird nun zu einer selbständigen Tätigkeit, vorrangig zur Erzielung von Einkünften, qualifiziert. Die Geldleistungen sind als Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Nr. 1 EStG) zu versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und der Herkunft der Mittel (privat oder öffentlich). Hier erfolgt also eine Gleichstellung zu der bisher privat bezahlten Betreuungsvariante.
Tagespflegepersonen müssen also ab 2008 eine Einnahmen-/ Überschussrechnung erstellen. Das Bundesministerium für Finanzen stellt :hIER: einen amtlichen Vordruck zur Verfügung.
Aus Vereinfachungsgründen kann bei der Berechnung der Einkünfte ein pauschaler Betrag i.H.v. 300,- € pro Kind und Monat als Betriebsausgabe abgezogen werden. Der Betrag bezieht sich auf eine Betreuungszeit von 8 Stunden pro Kind und Tag. Ist die Betreuungszeit eines Kindes geringer, ist der Betrag anteilig anrechenbar. Die Pauschale darf maximal bis zur Höhe der Einnahmen angesetzt werden. Ein steuerlicher Verlust kann hieraus (leider) nicht entstehen.
Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist jedoch auch möglich. So können Aufwendungen für Nahrungsmittel, Möbel (für die Betreuung !! z.B. Wickelkommode, Kinderbetten), Miete und Betriebskosten, “Kommunikationskosten”, Kosten für Weiterbildung, Versicherungen (im Zusammenhang zu Tätigkeit wie z.B. Berufshaftpflicht), Fahrtkosten und Kosten für Freizeitgestaltung.
Alle Beiträge dazu —> :hIER: <—
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