Petition gegen “Herstellungs- und Verbreitungsverbot” von Action-Computerspielen
Aktueller Anlass ist der am 5. Juni 2009 erfolgte Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder, der ein “Herstellungs- und Verbreitungsverbot” von Action-Computerspielen vorsieht. Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen im baden-württembergischen Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen
Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen der Politik.
“Gewaltverherrlichende” Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu Artikel 5
unseres Grundgesetzes (“Eine Zensur findet nicht statt”). Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges Alter freigegeben sind. In Deutschland gelten schon jetzt die europaweit strengsten Gesetze; Mitte
2008 wurde das Jugendschutzgesetz auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen noch einmal erweitert. Seit 1. April 2003 versieht die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) Computer- und Videospiele – analog zu Spielfilmen – mit eindeutigen, auffälligen Alterskennzeichnungen; fünf Prozent der im Jahre 2008 geprüften Spiele sind auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten und werden daher mit “Keine Jugendfreigabe” eingestuft.
Diese Kennzeichnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt durch die Obersten Landesjugendbehörden. Produkte, die den strengen Kriterien nicht genügen, werden nicht gekennzeichnet und können demnach von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden. Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich, …
• den irreführenden und diskriminierenden Begriff “Killerspiele” aus der politischen Diskussion zu nehmen.
• das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen zu stärken.
• den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und Jugendlichen nur Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich gemacht werden.
• Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der Medienkompetenz zu unterstützen.
• die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in diesen zukunftsträchtigen Berufen zu fördern.
Die Konferenz der Innenminister hat bereits am Freitag das Verbot von sogenannten Killerspielen -möglichst noch vor der Bundestagswahl- beschlossen. Die Vorlage ist natürlich noch im Bundestag durchzuwinken, wird aber, wie ich unsere Schlauköpfe einschätze, verabschiedet werden. Bei inside-360.de hat sich Stargazein einem Beitrag mit dem geplanten Verbot auseinandergesetzt und die Auswirkungen “historisch” (Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat aus 1933) ausgeleuchtet. Die Schlüsse die er zieht, machen mir schon Angst.
Eigentlich bin ich ja politikmüde. Das ewige Gesabbel der Politiker “unserer” etablierten Parteien geht mir gewaltig auf den Nerv. Wen soll man wählen? Die Pest oder die Cholera? Links macht mit Halblinks, Halblinks macht mit Bunt, Bunt macht mit Mitte und letzten Endes kommt genau das Gegenteil dessen heraus, was ich wählen oder bewirken wollte. Ich habe den Glauben an die Politik – an die Politiker schon vor Ewigkeiten- verloren. Die Ereignisse der letzten Monate haben mich indes aufhorchen lassen. In dem ganzen Tohuwabohu um Kinderpornografie, Internetsperren, BKA und Killerspielverbot, zeigte sich ein Lichtlein am Himmel. Die Piratenpartei steht für einen offenen und aufgeklärten Umgang mit den “neuen” Medien und hat ein Parteiprogramm, dass ich sogar verstehe und für gut befinde. Erfreulicher Weise haben es die Piraten sogar ins Europarlament geschafft… Ich finds Klasse.
Seid ihr links, rechts, gelb oder grün? Nein. Wir lassen uns nicht einordnen. Die Kategorien des Parteiensystems sind überholt. Unsere Farbe ist Orange. Orange war auch die Bürgerbewegung am Schwarzen Meer. Orange war die Wende von 1989. Wir sind einfach nur Bürger die sich nicht mehr in Politik wiederfinden und eine vielschichtige, bürgernahe und offene Demokratie herbeiführen möchten. Unsere Grundsätze: Achtung der Bürgerrechte, kein Rassismus, keine Diskriminierung, demokratische Entscheidungsstrukturen. Quelle
Mich packt da gerade was, was man als Begeisterung bezeichnen könnte. Ich fühle mich verstanden und vertreten. Deshalb rühre ich hier auch ein wenig die Werbetrommel. Neben dem ganzen etablierten Murks und den mehr oder weniger radikalen Ausreißern links und rechts erscheint mir die Piratenpartei eine gute Wahl für die Bundestagswahl, und dass nicht nur zum Denkzettelverteilen, zu sein. Auf jeden Fall wird das politische Spektum erweitert. Dazu bedarf es jedoch noch der Unterstützung durch potentielle Wähler. Die Piraten benötigen nämlich noch unsere Hilfe, um zur Bundestagswahl und den Landtagswahlen zugelassen zu werden.
Um nun für die Wahlen auch auf den Wahlzetteln zu stehen, ist allerdings auch Deine aktive Unterstützung notwendig. Für jedes Bundesland in dem bereits eine Liste und jedem Wahlkreis in dem ein Direktkandidat gewählt wurde, ist es notwendig, sogenannte Unterstützerunterschriften zu sammeln. Nur wenn wir diese erhalten können wirgewählt werden. Wir bitten Dich daher um Deine mithilfe, indem wir um Deine Unterschrift bitten. Sieh im Menü auf der linken Seite bei dem für dich zuständigem Landesverband nach, und sende uns Deine Unterschrift zu.
Unterstützt also bitte die Piraten durch eure Unterschrift auf dem entsprechenden Formblättern. Nur so kann die Partei zu den Wahlen zugelassen werden.
Im Inforadio habe ich heute morgen vom Zusammenschluß der zwei Subventionskiller Koch (CDU) und Steinbrück (SPD) gehört. In der Süddeutschen Zeitung haben sich die 2 Politiker gegen die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ausgesprochen. Ich könnte kotzen, wenn ich versuche der Argumentation der zwei Weltfremden zu folgen versuche. Da wird von Umwelt-, verkehrs- und strukturpolitische Wirkungen gefaselt, im Falle eines Rückgängigmachens der Regelung die Vereinfachung des Steuerrechts in Frage gestellt. Eigentlich wollte ich ‘nen gepfefferten Kommentar dazu schreiben, habe jedoch einen Leserkommentar gefunden, der mir aus dem Herzen spricht:
Den Angestellten und Arbeitern wird die Fahrt zum Arbeitsplatz als privater Luxus ausgelegt, dem Selbständigen der Cayenne als notwendiges Statussymbol steuerlich anerkannt. Von Herrn Koch ist diesbezüglich ja nichts anderes zu erwarten, aber dass ein sozialdemokratischen Finanzminister so servil vor Industrie und Bossen einknickt ist schon bemerkenswert.
Genauso ist es. Das kleine Licht knappert an den Kosten für Fahrzeug und Sprit um zur Arbeit zu kommen, während Selbstständige nach dem neusten Leasingangebot bei Porsche und BMW gucken, damit die Betriebsausgaben erhöhen und ihre Steuer zu senken.
Ich finde es eine Frechheit, bei der Diskussion über die Pendlerpauschale von einer Subvention zu sprechen, denn die Pendler-/Kilometerpaschale stellt einen Mittelwert für die pro Kilometer anfallenden Kosten darstellt. Also Kosten, die zur Erzielung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Da ist nichts subventioniert. Das sind notwendige Ausgaben ohne die man nicht in der
Lage wäre die Grundlage der Einkommensteuer, nämlich das Einkommen (in Form der Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit), zu erzielen.
Auch die Behauptung, über steuerliche Maßnahmen in die globale Preissetzung eingreifen, würde .. nur die Gewinne der Ölförderländer und der Öl verarbeitenden Industrie erhöhen, ist schlichter Schwachsinn. Immerhin verdient der Staat an jeder Preiserhöhung mit. Mineralölsteuer und nicht zuletzt die Umsatzsteuer, die auf den Nettopreis pro Liter Sprit berechnet wird, sind ja Einnahmen des Staats. Bei 10 Cent/Liter Preiserhöhung macht der Staat ebenfalls einen Gewinn i.H.v. 1,6 Cent pro Liter. Ich halte das alles für Augenwischerei. Wie immer werden die Schlachten auf dem Rücken des kleinen Mannes ausgetragen und an das schlechte Gewissen, die Zukunft der Kinder, die Umwelt und die Konsolidierung des Staatshaushalts appelliert.
Passend zu dem Gelaber trudelte letzte Woche die Wahlbenachrichtung ins Haus. Kommunalwahlen! Wie toll. Ich habe momentan wirklich keine Lust, irgendwem der Lügenbrüder und -schwestern meine Stimme zu geben. Demokratie ist ja was feines, aber wenn man permanent das Gefühl hat verarscht und abgezogen zu werden, hat man wirklich keinen Bock drauf. Denn egal bei wem man das Kreuzchen setzt, wird man es spätestens nach der Wahl bereuen.
und die BVG und “Berlin” stört es nicht. Der so oft gescholtene Finanzsenator Sarazin äußerte sich in der BZ dazu wie folgt:
Die BVG kostet das nichts. Wir haben keine Lohn- und keine Stromkosten. Verdi streikt nicht gegen die BVG, sondern gegen die Bürger.
Irgendwie hat er ja Recht. Das defizitäre Unternehmen der Berliner Verkehrsbetriebe wird zu einem Großteil durch Mittel der Stadt Berlin getragen. Wird gestreikt, fallen keine Lohnkosten an, Kraftstoff und Strom werden nicht verbraucht. Weniger Verbrauch bedeutet weniger Kosten und weniger Kosten bedeuten eine geringes Defizit. Den Haushalt der Stadt und den Finanzsenator wirds also freuen. Auf wen wird mit diesem Streik nun Druck ausgeübt? Auf die Verantwortlichen wohl kaum. Die klatschen angesichts der Einsparungen durch den Streik in die Hände, empfehlen vielleicht noch den Streik noch auszudehnen und zu verlängern.
Leidtragende sind wie schon beim Bahnstreik die Berliner und die Brandenburger Pendler, denn denen werden zusätzlich zu den Kosten für Monats- und Jahreskarten nun auch die Kosten für die individuelle Anreise mit dem PKW übergeholfen.
Irgendwie scheint sich die Berliner jedoch langsam an die Streiks des einen oder anderen Verkehrsunternehmens gewöhnt zu haben. Zumindest auf meinem Weg zur Arbeit gab es heute früh keinerlei Einschränkungen, Behinderungen oder Staus. Zwar herrschte an allen Haltestellen und Bahnhöfen gähnende Leere, die erwartete Fülle auf den Straßen blieb jedoch aus.
Mal schauen, wie es dann heute Nachmittag auf dem Heimweg aussieht. Freitag Nachmittag ist der Verkehr ja immer ziemlich dicke.
Bereits im Mai diesen Jahres wurde in einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) bekannt gegeben, dass sich die Änderungen bei der Behandlung der Geldleistungen bei Tagespflegepersonen ergeben.
Bei den Einnahmen von Tagespflegepersonen (Tagesmütter/-väter) wird nach Pflegemitteln (Einnahmen) aus privater und öffentlicher Hand entschieden. Private Pflegemittel sind Betreuungskosten die durch die Eltern an die Tagespflegeperson gezahlt werden. In diesem Fall ist auch von vornherein ein gewerblicher Charakter der Tagespflegetätigkeit gegeben. Aus privaten Mitteln bezogenes Betreuungsentgelt gilt als Einkommen i.S. des Einkommensteuergesetzes und ist den Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzurechnen.
Betreuungsentgelt das aus öffentlichen Mitteln gezahlt wird (z.B. durch das Jugendamt), ist in den meisten Fällen nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Pflege auf Dauer angelegt und nicht erwerbsmäßig betrieben wird. Anmerkung: Natürlich betreut keine Tagesmutter Kinder um Geld zu verdienen. Die machen das alle nur aus Spaß. Wenn nicht mehr als 5 Kinder betreut werden (Entgeld aus öffentlichen Mitteln!!!!) wird ohne weitere Überprüfung davon ausgegangen, dass keine erwerbsmäßige Pflege betrieben wird.
Hier setzen nun die gravierenden Änderungen ein: Ab dem 01.01.2008 müssen auch die Betreuungsentgelte aus öffentlichen Mitteln versteuert werden. Die Pflege wird nun zu einer selbständigen Tätigkeit, vorrangig zur Erzielung von Einkünften, qualifiziert. Die Geldleistungen sind als Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Nr. 1 EStG) zu versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und der Herkunft der Mittel (privat oder öffentlich). Hier erfolgt also eine Gleichstellung zu der bisher privat bezahlten Betreuungsvariante.
Tagespflegepersonen müssen also ab 2008 eine Einnahmen-/ Überschussrechnung erstellen. Das Bundesministerium für Finanzen stellt :hIER: einen amtlichen Vordruck zur Verfügung.
Aus Vereinfachungsgründen kann bei der Berechnung der Einkünfte ein pauschaler Betrag i.H.v. 300,- € pro Kind und Monat als Betriebsausgabe abgezogen werden. Der Betrag bezieht sich auf eine Betreuungszeit von 8 Stunden pro Kind und Tag. Ist die Betreuungszeit eines Kindes geringer, ist der Betrag anteilig anrechenbar. Die Pauschale darf maximal bis zur Höhe der Einnahmen angesetzt werden. Ein steuerlicher Verlust kann hieraus (leider) nicht entstehen.
Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist jedoch auch möglich. So können Aufwendungen für Nahrungsmittel, Möbel (für die Betreuung !! z.B. Wickelkommode, Kinderbetten), Miete und Betriebskosten, “Kommunikationskosten”, Kosten für Weiterbildung, Versicherungen (im Zusammenhang zu Tätigkeit wie z.B. Berufshaftpflicht), Fahrtkosten und Kosten für Freizeitgestaltung.
sind in der Bloggerwelt weit verbreitet. Neu ist die Aktion Grundgesetz für Schäuble. Hierbei gehts es darum, bei der Informationszentrale des deutschen Bundestages kostenlos bis zu 3 Exemplare der derzeit noch geltenden Fassung des Grundgesetzes zu ordern. Ein Exemplar kann/soll an Herrn Schäuble geschickt werden. So ganz neu ist die Aktion doch nicht, gab es doch schon das “letzte Hemd” für Gerhard Schröder oder die Abgabe des Löffels an Ulla Schmidt.
Protest ist gut, Protest ist fein, aber wer zahlt die Aktion? Das Buch druckt sich nicht von selbst und kostet nun einmal wertvolle Steuergelder. Eben habe ich noch über fehlende Gelder bei wirklich wichtigen Einrichtungen geschrieben und nun soll ich aus Protest Dinge ordern, die durch öffentliche Gelder finanziert werden.
Ich bin für Protest, ich finde die Aktion auch ganz lustig, vielleicht sogar sinnvoll(?). Aber der Beitrag von vorhin steckt noch in meinem Köpfchen. Vielleicht bin ich auch zu sehr “taxman” um gleich voller Begeisterung auf diesen Zug aufzuspringen.
… lautet das Motto der Webseite www.kein-taeter-werden.de auf die ich durch Korrupts Beitrag gestoßen bin . Es handelt sich hierbei um ein Projekt der Charité Berlin, bei dem Männern, mit auf Kindern gerichteten sexuellen Phantasien, in einer Therapie geholfen werden kann, sofern sie es denn wollen. Die Therapie ist kostenlos und wohl erfolgversprechend, auch wenn eine Heilung unwahrscheinlich ist. Doch durch eine solche Therapie lernen es die Betroffenen, ihre Neigungen und Triebezu kontrollieren. (mehr Infos dazu auch hier).
Wohl jedem treibt der Gedanke an sexuelle Übergriffe auf Kinder eine fiese Gänsehaut auf den Körper. Als Vater von 2 Jungs hege ich alleine bei der Vorstellung daran Mordgedanken. Das Projekt ist löblich und förderungswürdig, doch nun ist das Geld alle. Von staatlicher Seite scheint es kein Interesse an einer (weiteren?) Finanzierung des Projekts zu geben. Dank besserer Überwachungsmaßnahmen werden die Kinder ja bald noch besser geschützt. Vielleicht lassen sich Handy- und Internetverbot ja auch auf Pädophile anwenden, die dann praktischer Weise interniert, kastriert oder doch gleich “gezielt getötet” werden. Dank Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung werden alles Rechner mit kinderpornografischem Inhalt entlarvt. Alles wird gut, nur die Ruhe, Herr Schäuble wirds richten!
Es mag einem schwer fallen (mir als Vater geht es jedenfalls so),Pädophile als kranke Menschen zu sehen, die der Hilfe und somit auch einer gewissen finanziellen Unterstützung (an die Charité oder andere Einrichtungen) bedürfen. Bei näherer Betrachtung helfen wir jedoch den Kindern, gar nicht erst Opfer zu werden.
Auf den folgenden Seiten starte ich den verzweifelten Versuch ein Blog am Laufen zu halten. Wer hereinschaut wird zwangsläufig mit meiner Meinung, meinen Hobbies und ... weiterlesen